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Gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union sind Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer von den Folgen einer möglichen Insolvenz der Banken abzusichern. Dadurch sind Bankeinlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Kunde und Bank abgesichert. Das heißt, wenn eine Bank insolvent geht und Ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann, erhalten Sie Ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze in vollem Umfang über das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurück. Diese Entschädigungseinrichtung dient hauptsächlich dem Schutz von Privatanlegern und Unternehmen.
Über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Kreditinstitute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, indem diese in weitere Einlagensicherungsfonds einbezahlen. Ferner spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine enorme Rolle.
Die drei Säulen der Einlagensicherung:
– Gesetzliche Einlagensicherung
– Freiwillige Einlagensicherung
– Staatsgarantie
In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit vielen Jahren weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.